Häufige Fragen

Anerkennung als Ausbildungsbetrieb

Wann kann ich Ausbildungsbetrieb werden?

Wenn Sie erfolgreich die Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben (z. B. während der Meisterausbildung), sind Sie grundsätzlich berechtigt Ausbildungsbetrieb zu werden. Da aber nicht nur die pädagogische, sondern auch die fachliche und betriebliche Eignung festgestellt wird, bedarf es einer Prüfung bei Ihnen im Betrieb durch die Landwirtschaftskammer Hamburg.

Wie muss ich vorgehen, um Ausbildungsbetrieb zu werden?

Ihr Ansprechpartner für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ist die Landwirtschaftskammer Hamburg:

Brennerhof 121
22113 Hamburg

Telefon:    (040) 78 12 91 -42
E-Fax (040) 78 12 91 – 742
E-Mail: ausbildung.wiemker@lwk-hamburg.de
Web: www.lwk-hamburg.de

Wie viele Auszubildende kann ich ausbilden?

Die Anzahl der Auszubildenden, die Sie ausbilden dürfen, wird Ihnen nach der Prüfung von der Landwirtschaftskammer Hamburg mitgeteilt.


Berichtsheft

Was muss beim Führen des Berichtsheftes beachtet werden und wieviel kostet es?

Das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes ist notwendig, da hier der Ausbildungsnachweis enthalten ist, der Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Er gibt Auskunft darüber, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung vermittelt wurden.

Es ist unerlässlich, daß die Ausbilder/innen das Berichtsheft regelmäßig prüfen und mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit bescheinigen. Wenn Ihr  Betrieb eine vertiefende Führung des Berichtheftes wünscht, empfehlen wir Ihnen mit Ihren Auszubildenden die Zusatzvereinbarung bei Vertragsabschluss festzusetzen.

Die Vereinbarung sowie wertvolle Hinweise zur Berichtsheftführung können Sie hier nachlesen:
https://www.lwk-hamburg.de/ausbildung/gartnergartnerin/berichtsheftfuehrung-gaertnergaertnerin/

Ergänzungsseiten für das Berichtsheft können Sie sich hier herunterladen:
https://www.augala.de/berichtsheft-ergaenzungsseiten.aspx

Für umlagepflichtige Betriebe ist das Berichtsheft kostenlos. Es wird Ihnen automatisch nach dem Ende der Probezeit zugeschickt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Auszubildenden beim AuGaLa registriert haben (online auf www.augala.de oder durch Zusenden einer Kopie des Ausbildungsvertrages). Alle anderen Betriebe müssen es käuflich erwerben.

Kann mein/e Auszubildende/r das Berichtsheft auch online führen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Mit Erhalt des Ausbildungsnachweises in Ordner-Form, bekommen Ihre Auszubildenden auch Registrierungsdaten für das Online-Portal https://www.berichtsheft-galabau.de . Dann kann er auch mit dem Smartphone unterwegs Eintragungen vornehmen. Zur Prüfung muss das Berichtsheft in ausgedruckter Form der Landwirtschaftskammer vorgelegt werden.


Berufsausbildungsvertrag

Wo finde ich eine Vorlage für den Ausbildungsvertrag?

https://www.lwk-hamburg.de/ausbildung/gartnergartnerin/berufsausbildungsvertrag

Auf dieser Homepage der Landwirtschaftskammer Hamburg finden Sie immer die aktuellen Dokumente. Dort ist am Anfang auch ein Merkblatt hinterlegt, in dem Sie eine Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen finden und weitere nützliche Informationen.

Noch ein wichtiger Hinweis: Der Berufsausbildungsvertrag ist gemäß §§10 und 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ausbildungsbeginn abzuschließen und gemäß §36 BBiG unverzüglich nach Abschluss des Vertrages der Landwirtschaftskammer zur Eintragung vorzulegen

 

Wann kann die Ausbildungszeit verkürzt werden?

Bei bestandener Abschlussprüfung in einem anderen Beruf, bei bestandenem Abitur oder Fachhochschulreife kann die Ausbildungauf Antrag um ein Jahr gekürzt werden. Dann beginnt die Ausbildung mit dem zweiten Ausbildungsjahr. In diesem Fall ist dem Vertrag eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses beizufügen.  

 

Wem muss ich den Ausbildungsvertrag vorlegen?

Den ausgefüllten Ausbildungsvertrag müssen Sie an vier Stellen senden um Ihren Azubi zu melden:

1. Landwirtschaftskammer Hamburg

Landwirtschaftskammer Hamburg
im Kompetenz- und Beratungszentrum für Gartenbau und Landwirtschaft
Brennerhof 121-123
22113 Hamburg
Tel. (040) 78 12 91 – 40
Fax (040) 78 12 91 – 58
ausbildung@lwk-hamburg.de

2. Berufsschule

Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06)
Billwerder Billdeich 614
21033 Hamburg
Tel.: 040 – 428923 – 0
E-Mail: bs06@hibb.hamburg.de

3. AuGaLa oder GBS. Wenn Sie AuGaLa-umlagepflichtiger Betrieb sind, senden Sie eine Kopie des Vertrages an das AuGaLa. Dann erhalten Sie automatisch nach dem Ende der Probezeit kostenlos das Berichtsheft und die Pflanzenbücher zugeschickt. Nicht umlagepflichtige Ausbildungsbetriebe wenden sich an die GBS. Über die Internetseite www.augala.de ist die Übermittlung auch online möglich.

4. Überbetriebliche Ausbildunsstätten

Augala umlagepflichtige Betriebe wenden sich an:

Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e. V.
Überbetriebliche Ausbildung
Hellgrundweg 45
22525 Hamburg
Tel.: 040 83 51 55

Nicht Augala umlagepflichtige Betriebe wenden sich an:

Landwirtschaftskammer Hamburg
überbetriebliche Ausbildung
Brennerhof 121-123
22113 Hamburg
Tel. (040) 78 12 91 – 40

 

Wie entscheide ich, wie lange die Probezeit dauern soll?

Die Probezeit zu Beginn der Ausbildung dient dazu, dass sich der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende kennen lernen und herausfinden, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten. Die Länge der Probezeit können Sie selbst bestimmen. Das Berufsbildungsgesetz gibt nur vor, dass sie zwischen einem und vier Monaten dauern muss.

Wie sieht die aktuelle Ausbildungsvergütung nach Tarifvertrag aus?

Laut dem aktuellen Entgelttarifvertrag im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau beträgt die Ausbildungsvergütung

bei 3-jährigen Ausbildungsverträgen seit dem 01.07.2023

im 1. Lehrjahr 1.020,00 €,  im 2. Lehrjahr 1130,00 €, im 3. Lehrjahr 1.240,00 €

und bei 2-jährigen Ausbildungsverträgen

im 1. Lehrjahr 1.020,00 €, im 2. Lehrjahr 1.240,00 €

gültig bis zum 01. Juli 2024.

Ab dem 01.07.2024

bei 3-jährigen Ausbildungsverträgen

im 1. Lehrjahr 1.060,00 €, im 2. Lehrjahr 1.180,00 €, im 3. Lehrjahr 1.290,00 €

und bei 2-jährigen Ausbildungsverträgen

im 1. Lehrjahr 1.060,00 €, im 2. Lehrjahr 1.290,00 €

Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres und bei Tariferhöhungen muss die Ausbildungsvergütung angepasst werden. Sie weicht in der Regel von den Ausbildungsvergütungen ab, die bei Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag vereinbart wurden.

 


Berufsschule

Welche Berufsschule kommt für meine Auszubildenden in Frage?

In der Regel kommt für die Auszubildenden des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus als Berufsschule die BS06 in Frage.

Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06)

Billwerder Billdeich 614
21033 Hamburg
Tel.: 040 – 428923 – 0
E-Mail: bs06@hibb.hamburg.de

Wie sieht es mit der Anmeldung aus?

Anmeldungen nimmt die Berufsschule BS 06 am liebsten online entgegen.


Prüfungen

Wie gestalten sich die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung?

Informationen zum Ablauf der Zwischen- sowie der Abschlussprüfung erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Hamburg.

Büro Ausbildung:
Sachgebiet Gärtner;
Claudia Wiemker
Tel. (040) 78 12 91 – 40, E-Fax. (040) 78 12 91 – 740
claudia.wiemker@lwk-hamburg.de

 

Welche Unterstützungsmöglichkeiten kann ich meinen Auszubildenden anbieten?

Selber üben im Betrieb

AbH

Prüfungsvorbereitung LWK

Prüfungsvorbereitung Überbetriebliche Ausbildung HHL

Was passiert, wenn mein Azubi die Abschlussprüfung nicht besteht?

Bei nicht bestandener Prüfung wird Ihrem Auszubildenden von der zuständigen Stelle mitgeteilt, welche Leistungen er in der Prüfung erbracht hat und welche Leistungen er in einer Wiederholungsprüfung erneut erbringen muss. Diese kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Der Ausbildungsvertrag verlängert sich auf Antrag um die Zeit bis zur Wiederholungsprüfung.

Wie lange darf ich meine Auszubildenden nach Bestehen der Prüfung weiterbeschäftigen?

Ab dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung ist der Prüfling kein Auszubildender mehr. Der Ausbildungsvertrag ist also nicht mehr gültig. Sie können ihn natürlich weiterbeschäftigen. Dazu ist ein neuer Vertrag abzuschließen.


Überbetriebliche Ausbildung

Wie melde ich die Auszubildenden zur Überbetrieblichen Ausbildung an?

Die Auszubildenden aus AuGaLa-umlagepflichtigen Betrieben absolvieren während ihrer Ausbildungszeit in Hamburg neun Pflichtkurse.

Die Auszubildenden sind beim Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V.
bei der Überbetrieblichen Ausbildung zu melden.
Hellgrundweg 45
22525 Hamburg

Tel.: 040 83 51 55

 

 

Welche Kosten übernimmt das AuGaLa, welche nicht?

Das AuGaLa übernimmt für alle AuGaLa-umlagepflichtigen Betriebe die Kosten für die neun Pflichtkurse.

Betriebe die nicht AuGaLa-umlagepflichtig sind, können Kurse auf eigene Kosten bei der Überbetrieblichen Ausbildung des Fachverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V. im Hellgrundweg 45 einkaufen.


Sonstiges

Wie sieht es mit dem Winterdienst bei Auszubildenden aus?

Winterdienst ist kein Ausbildungsinhalt. Auch eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag ist unwirksam. Dementsprechend kann auch keine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen werden, wenn der/die Auszubildende die Winterdiensttätigkeit verweigert. Der Azubi kann im Winterdienst beschäftigt werden, wenn er/sie Volljährig ist, wenn es freiwillig angeboten wird, wenn die Arbeitszeit als Überstunden gerechnet werden und diese dann dementsprechend anders vergütet werden.

Wie gehe ich bei Problemen in der Ausbildung vor?

Ihr wichtigster Ansprechpartner bei Problemen in der Ausbildung ist Ihr/e Ausbildungsberater/in. In dieser Übersicht finden Sie den Ausbildungsberater für Ihre Region: https://www.lwk-hamburg.de/ausbildung/

Ausbildungsberater*innen geben Auskünfte zu allen Fragen der Berufsausbildung - vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit den Berufsschulen. Sie handeln im Interesse der Ausbildenden als auch der Auszubildenden und vermitteln bei Konflikten unparteiisch.

Welche generellen zusätzlichen Angebote stellt mir der Fachverband Hamburg für meine Auszubildenden zur Verfügung?

Übungsmöglichkeiten auf dem Gelände nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und der Überbetrieblichen Ausbildung

Weiterbildungsseminarprogramm hauptsächlich in den Wintermonaten

Landschaftsgärtner-Cup Nord gemeinsamer Wettbewerb von Landschaftsgärter-Azubis der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die fachlich gegeneinander antreten.