Häufige Fragen
Anerkennung als Ausbildungsbetrieb
Wenn Sie erfolgreich die Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben (z. B. während der Meisterausbildung), sind Sie grundsätzlich berechtigt Ausbildungsbetrieb zu werden. Da aber nicht nur die pädagogische, sondern auch die fachliche und betriebliche Eignung festgestellt wird, bedarf es einer Prüfung bei Ihnen im Betrieb durch die Landwirtschaftskammer Hamburg.
Ihr Ansprechpartner für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ist die Landwirtschaftskammer Hamburg:
Brennerhof 121
22113 Hamburg
Telefon: (040) 78 12 91 -42
E-Fax (040) 78 12 91 – 742
E-Mail: ausbildung.wiemker@lwk-hamburg.de
Web: www.lwk-hamburg.de
Die Anzahl der Auszubildenden, die Sie ausbilden dürfen, wird Ihnen nach der Prüfung von der Landwirtschaftskammer Hamburg mitgeteilt.
Berichtsheft
Das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes ist notwendig, da hier der Ausbildungsnachweis enthalten ist, der Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Er gibt Auskunft darüber, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung vermittelt wurden.
Es ist unerlässlich, daß die Ausbilder/innen das Berichtsheft regelmäßig prüfen und mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit bescheinigen. Wenn Ihr Betrieb eine vertiefende Führung des Berichtheftes wünscht, empfehlen wir Ihnen mit Ihren Auszubildenden die Zusatzvereinbarung bei Vertragsabschluss festzusetzen.
Die Vereinbarung sowie wertvolle Hinweise zur Berichtsheftführung können Sie hier nachlesen:
https://www.lwk-hamburg.de/ausbildung/gartnergartnerin/berichtsheftfuehrung-gaertnergaertnerin/
Ergänzungsseiten für das Berichtsheft können Sie sich hier herunterladen:
https://www.augala.de/berichtsheft-ergaenzungsseiten.aspx
Für umlagepflichtige Betriebe ist das Berichtsheft kostenlos. Es wird Ihnen automatisch nach dem Ende der Probezeit zugeschickt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Auszubildenden beim AuGaLa registriert haben (online auf www.augala.de oder durch Zusenden einer Kopie des Ausbildungsvertrages). Alle anderen Betriebe müssen es käuflich erwerben.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Mit Erhalt des Ausbildungsnachweises in Ordner-Form, bekommen Ihre Auszubildenden auch Registrierungsdaten für das Online-Portal https://www.berichtsheft-galabau.de . Dann kann er auch mit dem Smartphone unterwegs Eintragungen vornehmen. Zur Prüfung muss das Berichtsheft in ausgedruckter Form der Landwirtschaftskammer vorgelegt werden.
Berufsausbildungsvertrag
https://www.lwk-hamburg.de/ausbildung/gartnergartnerin/berufsausbildungsvertrag
Auf dieser Homepage der Landwirtschaftskammer Hamburg finden Sie immer die aktuellen Dokumente. Dort ist am Anfang auch ein Merkblatt hinterlegt, in dem Sie eine Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen finden und weitere nützliche Informationen.
Noch ein wichtiger Hinweis: Der Berufsausbildungsvertrag ist gemäß §§10 und 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ausbildungsbeginn abzuschließen und gemäß §36 BBiG unverzüglich nach Abschluss des Vertrages der Landwirtschaftskammer zur Eintragung vorzulegen
Bei bestandener Abschlussprüfung in einem anderen Beruf, bei bestandenem Abitur oder Fachhochschulreife kann die Ausbildungauf Antrag um ein Jahr gekürzt werden. Dann beginnt die Ausbildung mit dem zweiten Ausbildungsjahr. In diesem Fall ist dem Vertrag eine Kopie des jeweiligen Zeugnisses beizufügen.
Den ausgefüllten Ausbildungsvertrag müssen Sie an vier Stellen senden um Ihren Azubi zu melden:
1. Landwirtschaftskammer Hamburg
Landwirtschaftskammer Hamburg
im Kompetenz- und Beratungszentrum für Gartenbau und Landwirtschaft
Brennerhof 121-123
22113 Hamburg
Tel. (040) 78 12 91 – 40
Fax (040) 78 12 91 – 58
ausbildung@lwk-hamburg.de
2. Berufsschule
Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06)
Billwerder Billdeich 614
21033 Hamburg
Tel.: 040 – 428923 – 0
E-Mail: bs06@hibb.hamburg.de
3. AuGaLa oder GBS. Wenn Sie AuGaLa-umlagepflichtiger Betrieb sind, senden Sie eine Kopie des Vertrages an das AuGaLa. Dann erhalten Sie automatisch nach dem Ende der Probezeit kostenlos das Berichtsheft und die Pflanzenbücher zugeschickt. Nicht umlagepflichtige Ausbildungsbetriebe wenden sich an die GBS. Über die Internetseite www.augala.de ist die Übermittlung auch online möglich.
4. Überbetriebliche Ausbildunsstätten
Augala umlagepflichtige Betriebe wenden sich an:
Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e. V.
Überbetriebliche Ausbildung
Hellgrundweg 45
22525 Hamburg
Tel.: 040 83 51 55
Nicht Augala umlagepflichtige Betriebe wenden sich an:
Landwirtschaftskammer Hamburg
überbetriebliche Ausbildung
Brennerhof 121-123
22113 Hamburg
Tel. (040) 78 12 91 – 40
Die Probezeit zu Beginn der Ausbildung dient dazu, dass sich der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende kennen lernen und herausfinden, ob sie langfristig zusammenarbeiten möchten. Die Länge der Probezeit können Sie selbst bestimmen. Das Berufsbildungsgesetz gibt nur vor, dass sie zwischen einem und vier Monaten dauern muss.
Laut dem aktuellen Entgelttarifvertrag im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau beträgt die Ausbildungsvergütung
bei 3-jährigen Ausbildungsverträgen seit dem 01.09.2021
im 1. Lehrjahr 930,00 €, im 2. Lehrjahr 1030,00 €, im 3. Lehrjahr 1.135,00 €
und bei 2-jährigen Ausbildungsverträgen
im 1. Lehrjahr 930,00 €, im 2. Lehrjahr 1.135,00 €
gültig bis zum 01. Juli 2022.
Ab dem 01.07.2022
bei 3-jährigen Ausbildungsverträgen
im 1. Lehrjahr 960,00 €, im 2. Lehrjahr 1060,00 €, im 3. Lehrjahr 1170,00 €
und bei 2-jährigen Ausbildungsverträgen
im 1. Lehrjahr 960,00 €, im 2. Lehrjahr 1170,00 €
Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres und bei Tariferhöhungen muss die Ausbildungsvergütung angepasst werden. Sie weicht in der Regel von den Ausbildungsvergütungen ab, die bei Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag vereinbart wurden.
Berufsschule
In der Regel kommt für die Auszubildenden des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus als Berufsschule die BS06 in Frage.
Berufliche Schule Chemie, Biologie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (BS 06)
Billwerder Billdeich 614
21033 Hamburg
Tel.: 040 – 428923 – 0
E-Mail: bs06@hibb.hamburg.de
Anmeldungen nimmt die Berufsschule BS 06 am liebsten online entgegen.
Prüfungen
Informationen zum Ablauf der Zwischen- sowie der Abschlussprüfung erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Hamburg.
Büro Ausbildung:
Sachgebiet Gärtner;
Michaela Witte
Tel. (040) 78 12 91 – 40, E-Fax. (040) 78 12 91 – 740
michaela.witte@lwk-hamburg.de
Die nächsten Prüfungstermine können Sie hier einsehen:
https://www.lwk-hamburg.de/ausbildung/gartnergartnerin
Selber üben im Betrieb
AbH
Prüfungsvorbereitung LWK
Prüfungsvorbereitung Überbetriebliche Ausbildung HHL
Bei nicht bestandener Prüfung wird Ihrem Auszubildenden von der zuständigen Stelle mitgeteilt, welche Leistungen er in der Prüfung erbracht hat und welche Leistungen er in einer Wiederholungsprüfung erneut erbringen muss. Diese kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Der Ausbildungsvertrag verlängert sich auf Antrag um die Zeit bis zur Wiederholungsprüfung.
Ab dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung ist der Prüfling kein Auszubildender mehr. Der Ausbildungsvertrag ist also nicht mehr gültig. Sie können ihn natürlich weiterbeschäftigen. Dazu ist ein neuer Vertrag abzuschließen.
Überbetriebliche Ausbildung
Die Auszubildenden aus AuGaLa-umlagepflichtigen Betrieben absolvieren während ihrer Ausbildungszeit in Hamburg neun Pflichtkurse.
Die Auszubildenden sind beim Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V.
bei der Überbetrieblichen Ausbildung zu melden.
Hellgrundweg 45
22525 Hamburg
Tel.: 040 83 51 55
Das AuGaLa übernimmt für alle AuGaLa-umlagepflichtigen Betriebe die Kosten für die neun Pflichtkurse.
Betriebe die nicht AuGaLa-umlagepflichtig sind, können Kurse auf eigene Kosten bei der Überbetrieblichen Ausbildung des Fachverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V. im Hellgrundweg 45 einkaufen.
Sonstiges
Winterdienst ist kein Ausbildungsinhalt. Auch eine Zusatzvereinbarung zum Ausbildungsvertrag ist unwirksam. Dementsprechend kann auch keine Abmahnung oder Kündigung ausgesprochen werden, wenn der Auszubildende die Winterdiensttätigkeit verweigert. Der Auszubildende kann im Winterdienst beschäftigt werden, wenn er Volljährig ist, wenn er es freiwillig macht, wenn die Arbeitszeit als Überstunden gerechnet werden und diese dann dementsprechend anders vergütet werden.
Ihr wichtigster Ansprechpartner bei Problemen in der Ausbildung ist Ihr/e Ausbildungsberater/in. In dieser Übersicht finden Sie den Ausbildungsberater für Ihre Region: https://www.lwk-hamburg.de/ausbildung/
Ausbildungsberater*innen geben Auskünfte zu allen Fragen der Berufsausbildung - vom Abschluss des Ausbildungsvertrages bis zur Abschlussprüfung. Dabei stehen sie in engem Kontakt mit den Berufsschulen. Sie handeln im Interesse der Ausbildenden als auch der Auszubildenden und vermitteln bei Konflikten unparteiisch.
Seminar: Vorbereitet in die Ausbildung
Weiterbildungsseminarprogramm hauptsächlich in den Wintermonaten
Landschaftsgärtner-Cup Nord gemeinsamer Wettbewerb von Landschaftsgärter-Azubis der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die fachlich gegeneinander antreten.